Schulanmeldung
FAQ: Was tun, wenn ...
…mein Kind krank ist?
Bitte melden Sie Ihr Kind bis 8:00 Uhr über die Schul-App krank.
Das ist der schnellste und zuverlässigste Weg, damit die Information sofort bei der Lehrkraft ankommt.Telefonische Krankmeldungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.Wenn Ihr Kind länger als fünf Unterrichtstage krank ist, benötigen wir ein ärztliches Attest.
…mein Kind direkt vor oder nach den Ferien krank ist?
An Schultagen, die unmittelbar vor oder nach Ferien liegen, gelten besondere Regeln:
Für eine Entschuldigung benötigen wir
- ein ärztliches Attest oder
- dass ein Elternteil persönlich in die Schule kommt
- am letzten Schultag nach Unterrichtsende oder
- am ersten Schultag vor Unterrichtsbeginn.
…mein Kind während der Schulzeit krank wird?
Wir rufen die hinterlegten Notfallnummern an.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder eine andere Bezugsperson erreichbar sind.
…mein Kind einen Arzttermin hat?
Arzttermine sollen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit liegen.
Bitte planen Sie Routine- und Vorsorgetermine daher möglichst so, dass kein Unterricht versäumt wird.
Ist ein Termin aus medizinischen Gründen während der Schulzeit notwendig,
wird Ihr Kind nur für die Dauer des Termins beurlaubt und soll davor bzw. danach wieder am Unterricht teilnehmen.Für einen geplanten Arzttermin während der Unterrichtszeit benötigen Sie eine Befreiung. Diese muss mindestens drei Schultage vorher schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Die Befreiung wird anschließend sowohl von der Klassenlehrkraft als auch von der Schulleitung geprüft und genehmigt.
…wir eine Befreiung vom Unterricht brauchen?
Befreiungen sind nur in Ausnahmefällen aus zwingenden Gründen möglich.
Nicht möglich sind:
- Urlaub außerhalb der Ferien
- Verlängerte Wochenenden
- Vorverlegte Abreisen oder spätere Rückreisen
Antragstellung:
Bitte den Antrag mindestens 3 Schultage vorher einreichen.
…mein Kind in der 4. Klasse eine angekündigte Probe verpasst?
In Jahrgangsstufe 4 ist für entschuldigte Fehlzeiten bei angekündigten Proben immer ein ärztliches Attest erforderlich.
…wir unsere Kontaktdaten ändern?
Bitte teilen Sie Adress-, Telefon- oder Notfallkontaktänderungen sofort dem Sekretariat mit.
Nur so können wir Sie in dringenden Situationen erreichen.
…mein Kind Allergien oder gesundheitliche Besonderheiten hat?
Bitte informieren Sie die Schule direkt.
Diese Angaben sind wichtig, damit wir im Notfall richtig reagieren können.Wichtig: Das Schulpersonal darf keine Medikamente verabreichen.
…ich Informationen zu Infektionskrankheiten brauche?
Hinweise zum Infektionsschutz erhalten Sie über die Schule oder die offiziellen Informationsseiten der Gesundheitsbehörden.
Information des RKI:
Informationen für Sorgeberechtigte zu den Regelungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz