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Verschwiegenheitserklärung für Praktikanten
Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Rahmen ihres Einsatzes Einblicke in den Unterricht, das Schulleben und in vertrauliche Informationen über Schülerinnen und Schüler. Der Schutz dieser Daten ist für die Schule von zentraler Bedeutung.
Alle Personen, die ein Praktikum an unserer Schule absolvieren, sind daher verpflichtet, vor Beginn ihres Einsatzes eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Verschwiegenheit umfasst insbesondere:
- personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern
- Informationen über Lern- und Entwicklungsstände
- Beobachtungen im Unterricht oder in Gesprächssituationen
- interne Abläufe und schulische Dokumente
Die Schweigepflicht gilt auch nach Abschluss des Praktikums weiter.
Das Formular ist vor Praktikumsbeginn im Sekretariat abzugeben.